Architektur
Architektur & Planung
Als staatlich befugter und beeideter Architekt befassen wir uns mit der technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Planung und Errichtung oder Änderung von Gebäuden und Bauwerken im Hochbau.
Unsere Planung ist fachlich hochwertig und auf dem neuesten Stand der Wissenschaft.
Wir stellen für Sie den Gesamtentwurf für Neu- bzw. Erweiterungsbauten und die Modernisierung, Sanierung oder Instandhaltung zeichnerisch dar und schätzen die zu erwartenden Baukosten ab.
Wir beraten Sie in allen Bauangelegenheiten gestaltend, sowie bei der technischen und wirtschaftlichen Planung.
Die akademische Ausbildung, der Nachweis erfolgreicher Berufspraxis und die strenge Berufsprüfung der staatlich befugten und beeideten Architekten und Ziviltechniker, garantiert Ihnen einen hohen Qualitätsstandard.
Mit unserem Team sind wir ein kompetenter Partner für Bauprojekte von der ersten Idee bis zur Fertigstellung.
Örtliche Bauaufsicht
Als Örtliche Bauaufsicht leiten wir für Sie den gesamten Bauprozess.
Wir prüfen die vorliegenden Pläne auf Richtigkeit und Umsetzbarkeit.
Wir holen für die notwendigen Leistungen Angebote von mehren Firmen ein und ermitteln den Bestbieter.
Wir vergeben die Leistungen und achten auf die Einhaltung der Termine und des Baubudgets.
Wir prüfen die korrekte und mangelfreie Ausführung. Dokumentieren den Bauablauf und vertreten Ihre Interessen auf der Baustelle.
Staatlich Beeideter Ziviltechniker
Als staatlich befugte und beeidete Architekten und Ziviltechniker erstellen wir für Sie gerne Gutachten zur Bewertung Ihrer Immobilie, zur Feststellung von Schadensursachen, oder zur Abrechnung Ihres Bauvorhabens.
Darüber hinaus vertreten wir Sie vor Ämtern und Behörden.
Warum Ziviltechniker?
Die Unabhängigkeit der Ziviltechniker*innen von den Ausführenden erlaubt die ausschließliche Orientierung an der bestmöglichen Planungsqualität im Dienste der Bauherr*innen. Die Qualitätsansprüche werden nicht von den wirtschaftlichen Interessen der Ausführenden beeinträchtigt. Die Trennung von Planung und Ausführung entspricht dem Selbstverständnis der Ziviltechniker*innen als von der Ausführung unabhängige Planer. Diese Trennung ist zur Hintanhaltung von Interessenkonflikten erforderlich.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Kennenlerngespräch.